Rückerstattung

Rückerstattung der Schmutzwassergebühr

Sollten Sie auf Ihrem Grundstück viel Wasser z.B. für die Gartenbewässerung benötigen, können Sie eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr beantragen. Bitte beachten Sie, dass die nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermenge über – auf eigene Kosten eingebaute – Wasserzähler nachgewiesen werden muss.

Bescheid

Die rückerstattete Abwassermenge erfolgt direkt über die Abrechnung der Stadtwerke Friedrichsthal (SWF).

Gebührenhöhe

Für die Abnahme des Wasserzählers fällt eine einmalige Abnahmegebühr von 30 € an. Diese Gebühr wird bei einer Wiederholungsabnahme des Wasserzählers nach Ablauf der Eichdauer von 6 Jahren erneut fällig. Für die Bearbeitung des jährlichen Antrags wird vom EZF eine Bearbeitungsgebühr von 7 € erhoben.