Privatgrundstück

Die Entwässerung auf dem Privatgrundstück

Umbauten und Neubauten, die die Entwässerungseinrichtungen im Gebäude oder auf dem Grundstück betreffen, müssen vom EZF genehmigt werden. Zur Genehmigung eines Entwässerungsantrags benötigen wir eine Vielzahl von Unterlagen. Dies sind im Einzelnen:

  • Lageplan (1:500) mit der Darstellung u.a. des geplanten Gebäudes, der Grundleitung und des Anschlusses an den öffentlichen Kanal.
  • Grundrissplan (1:100) aller Geschosse mit Darstellung der Entwässerung.
  • Vertikalschnitt (1:100) des zu entwässernden Gebäudes in Richtung des öffentlichen Kanals mit Darstellung u.a. der Grund- und Hauptleitungen, Fallrohre, Gefälle und Rohrquerschnitt der Hausanschlussleitung und des öffentlichen Kanals. Die Höhen (ü.N.N.) der Straßenoberkante an der Anschluss-Stelle, der Gebäudegeschosse und der Hoffläche sind anzugeben!
  • Beschreibung etwaiger Gewerbebetriebe auf dem Grundstück mit Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abwässer und der etwa erforderlichen Einrichtungen zur Vorklärung und Abwasserbehandlung.

Alle Zeichnungen sind nach Vorgabe der Bauvorlagenverordnung auszuführen. Der Antrag ist 3-fach einzureichen.