Entsorgungsgebühren werden für das Aufnehmen und Abfahren des in abflusslosen Hauskläranlagen und Gruben anfallenden Schlamms und gesammelten Abwassers erhoben. Gebührengrundlage ist die abgefahrenen Abwasser- bzw. Schlammmenge.
Bescheid
Der Gebührenbescheid für die Entsorgung des Fäkalschlamms wird dem Grundstückseigentümer auf einem gesonderten Gebührenbescheid des EZF in Rechnung gestellt.
Gebührenhöhe
Die Entsorgungsgebühr liegt derzeit bei 25 Euro pro Kubikmeter Fäkalschlamm (Mehrwertsteuer fällt nicht an).