Was gehört nicht in die Toilette

Ratte im Kanal
Ratte im Kanal
Obwohl es das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbieten, werden feste und flüssige Abfälle, aus Bequemlichkeit, auch über die Toilette oder den Ausguss entsorgt und richten dort und in der Kanalisation großen Schaden an.

So sorgen zum Beispiel durch die Toilette entsorgte Abfälle wie Katzenstreu und Feuchttücher nicht selten für verstopfte Kanäle innerhalb des Hauses. Weil Letztere sich zudem in Abwasserpumpen verfangen und diese dadurch verstopfen oder gar zerstören, schädigen sie die gesamte Kanalisation. Während für die Reinigung von Kanalrohren auf Privatgrundstücken die Hauseigentümer oder Mieter aufkommen müssen, betreffen Schäden am öffentlichen Kanalnetz alle Gebührenzahler.

Auch weggespülte Lebensmittel sind ein Hygiene- und Kanalproblem. Sie tragen zur Vermehrung von Ratten in der Kanalisation bei. Sich zersetzende Essensreste schädigen außerdem die Kanalwände durch Säurebildung. Noch gravierender sind Problemstoffe wie zum Beispiel Medikamente oder Lacke. Diese müssen aufwändig und kostenintensiv herausgefiltert werden und werden im schlimmsten Fall zur Gefahr für die Umwelt. Trotz einer Behandlung in der Kläranlage, können solche Stoffe in unser Grundwasser gelangen und Flora sowie Fauna nachhaltig schädigen.