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Abwasserentsorgung: Kanalanschluss auch ohne Klärgrube – EZF genehmigt den Kurzschluss

Im Stadtgebiet von Friedrichsthal existieren derzeit noch ca. 1300 Klärgruben. Aufgabe dieser Klärgruben ist die Rückhaltung der festen Stoffe des Schmutzwassers, damit diese über den für jedes Grundstück vorhandenen Kanalanschluss nicht in öffentliche Abwasseranlage gelangen können. Die kostenfreie Leerung der Klärgruben erfolgt auf telefonische Anmeldung (Tel. Nr. 81000) über den Entsorgungszweckverband Friedrichsthal (EZF)

Die vor Jahren errichteten Klärgruben genügen meistens den Anforderungen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Abwasserentsorgung nicht mehr und stellen neben dem Risiko der Umweltverschmutzung möglicherweise auch ein bautechnisches Sicherheitsrisiko dar. Der überwiegende Teil der Klärgruben ist für eine ordnungsgemäße Entwässerung nicht mehr nötig und kann beseitigt werden.

Planen Grundstücksbesitzer einen Anschluss an die städtische Kanalisation ohne vorherige Klärung des Schmutzwassers, können sie sich auch ohne eine gesonderte Aufforderung beim Entsorgungszweckverband Friedrichsthal (EZF) melden und ihre Umbaupläne anzeigen. Für die Stilllegung von Klärgruben bietet der Entsorgungsbetrieb Bürgern neben einer kostenfreien fachkundigen Beratung auch ein verkürztes Genehmigungsverfahren an. Dazu füllen sie ein Antragsformular in zweifacher Form aus und reichen es beim EZF ein.

Das Antragsformular für den Anschluss an das städtische Abwassersystem ist im Verwaltungsgebäude des EZF in der Saarbrücker Str. 150 erhältlich und kann auf der Internetseite unter www.ezf-friedrichsthal.de heruntergeladen werden. Der Entsorgungsbetrieb genehmigt den Anschluss in der Regel innerhalb von 14 Tagen, danach kann die Klärgrube stillgelegt werden. Für die still gelegten Klärgruben lassen sich verschiedene Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen, Nachdem die Grube gereinigt wurde, kann dort zum Beispiel ein Wasserspeicher für die Gartenbewässerung installiert werden. Damit können Grundstückseigentümer Wasser sparen, ihr Portemonnaie entlasten und die Umwelt schonen.

Änderung der Abwassergebührensatzung

In der Verbandsversammlung des EZF vom 26.11.2009 wurde die Änderung der Abwassersatzung beraten und mit Wirkung zum 01.01.2010 beschlossen. Es handelt sich bei den geänderten Passagen um eine Aktualisierung der Bezeichnungen grundlegender Gesetze und technischer Vereinbarungen. Zudem wurden die Rechte und Pflichten des Anschlussnehmers in Bezug auf Inspektion und Wartung der Hausanschlusskanäle exakter gefasst. Hier finden Sie die Veröffentlichung aus Friedrichsthal Aktuell Nr. 51/2009 vom 18.12.2009.

Abwassergebühren ab Januar 2010

In der Verbandsversammlung des EZF vom 26.11.2009 wurde die Änderung der Abwassergebührensatzung beraten und nach verschiedenen Nachfragen hinsichtlich der Erforderlichkeit auch beschlossen. Leider ist ab dem Gebührenjahr 2010 eine Gebührenerhöhung im Bereich der Schmutz- und Niederschlagswassergebühre notwendig. Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.

Die Erhöhung ergibt sich aus

– dem Rückgang des Trinkwasserverbrauchs
– der Erhöhung des überörtlichen EVS-Beitrags für die Reinigung der Abwässer in deren Anlagen
– dem erhöhten Sanierungsaufwand aufgrund der allgemeinen Alterung des Kanalnetzes in Verbindung mit den Starkregenereignissen der Vergangenheit.

Im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Friedrichsthal „Friedrichsthal Aktuell“ wurde die geänderte Abwassergebührensatzung am 04.12.2009 veröffentlicht. Der Artikel steht zum Download zur Verfügung.

Jahreshauptübung des THW – Friedrichsthal zur Rettung verunfallter Personen aus dem Kanal

Die Saarbrücker Zeitung schrieb am 12.10.2009

Am Samstag, den 10.10.2009 fand in der Saarbrücker Str. im Bereich des Verwaltungsgebäudes des EZF die Jahreshauptübung des Technischen Hilfswerks Friedrichsthal statt. THW, Feuerwehr und Rotes Kreuz zeigen bei dieser Übung zur Personenrettung aus dem städtischen Kanal ihr Können auch unter schwierigsten Umständen.

Den Artikel finden Sie hier in vollständiger Form zum Lesen und Herunterladen.

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